Wohnen in der Genossenschaft

Genossenschaftliches Wohnen ist eines der weitverbreitesten Wohnformen in Deutschland – neben dem Wohnen zur Miete oder im Eigentum.

Die Genossenschaft besteht aus ihren Mitgliedern – diese sind Eigentümer der Genossenschaft.
Bei Genossenschaften gibt es weder Kaution noch Provision. Wer Mitglied wird, kauft Genossenschaftsanteile, die verlässlich verzinst und – sollten Sie später wieder aus der Genossenschaft austreten – wieder zurückgezahlt werden.
Sie wohnen bezahlbar und sicher – denn als Genossenschaftsmitglied sind Sie Miteigentümer und genießen lebenslanges Wohnrecht.
Passt die Wohnung nicht mehr zu den eigenen Bedürfnissen, können Sie unkompliziert in eine andere Wohnung der Genossenschaft umziehen.

Genossenschaften sind heute ähnlich organisiert wie andere Unternehmen auch. Es gibt einen Vorstand, der die Geschäfte führt. Dem von den Mitgliedern gewählten Aufsichtsrat obliegt die Kontrolle dieser Geschäftsführung. Einmal im Jahr entscheidet die Mitgliederversammlung über die Grundsätze der Geschäftspolitik. Sie haben die Mitglieder ein Mitspracherecht.

Genossenschaften arbeiten nicht gewinnorientiert und sind einzig und allein ihren Mitgliedern verpflichtet. Erwirtschaftete Überschüsse werden in die Erhaltung und Modernisierung der Bestände, in den Neubau und in der Ausbau der Service-Angebote investiert.
Über den Kurs der Genossenschaft kann jedes Mitglied gleichberechtigt mitbestimmen. Die demokratische Organisation von Genossenschaften gewährleistet, dass stets im Sinne der Mitglieder entschieden und gehandelt wird.

Mitglieder erhalten einen Dauernutzungsvertrag und keinen Mietvertrag. Somit haben Mitglieder ein lebenslanges Wohnrecht.
Mit einer Genossenschaftswohnung entscheiden Sie sich für eine Wohnform, die eigentlich genau zwischen Miete und Eigentum liegt. Als Mitglied einer Genossenschaft werden Sie zum Miteigentümer am Gesamtbestand des Unternehmens.

Die Wohnungsbaugenossenschaften bieten durch ihre Zugehörigkeit zu den genossenschaftlichen Prüfungsverbänden ein hohes Maß an wirtschaftlicher Sicherheit.
Eine Genossenschaft kann zudem weder durch einzelne Mitglieder noch durch Dritte mehrheitlich bestimmt, aufgekauft oder übernommen werden.