Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft bei der Gemeinnützige Baugenossenschaft eG Ründeroth ist in §§ 3 ff. ihrer Satzung geregelt.

Jeder (also auch Nichtmieter) kann Mitglied bei uns werden: natürliche Personen, Personenhandelsgesellschaften sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.

Zum Erwerb der Mitgliedschaft bedarf es einer vom Bewerber zu unterzeichnenden unbedingten Beitrittserklärung und der Zulassung durch die Genossenschaft.
Zur Begründung der Mitgliedschaft sind 1 Pflichtanteil sowie ein Eintrittsgeld (und nach Wunsch weitere freiwillige Anteile) zu zahlen. Als angehender Mieter (Dauernutzer) sind 1 Pflichtanteil, 6 weitere freiwillige Anteile und das Eintrittsgeld zu zahlen.
Das bestehende Geschäftsguthaben wurde in den letzten Jahren, entsprechend dem Geschäftsergebnis, mit jährlich 2% verzinst.

Ihre Vorteile als Mitglied bei uns:
– Förderung von bezahlbarem Wohnraum in Ihrer Stadt / Region.
– Mitbestimmung bei der jährlichen Mitgliederversammlung.
– Interessante Verzinsung Ihres Geschäftsguthabens.

Unterstützen Sie mit Ihrer Mitgliedschaft den regionalen Wohnungsbau!
Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Geschäftsstelle.