Versicherungen

Im Schadensfall kommt es immer wieder vor, dass Mieter nicht ausreichend versichert sind.
Wir möchten Sie hier über die gängigen Versicherungen informieren.

Versicherungen des Vermieters / Hausbesitzers

Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Die Haushaftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die durch Vernachlässigung der Verkehrssicherungs- und Instandhaltungspflicht sowie u.a. auch der Räum- und Streupflicht entstehen. Dies können Personen-, Sach- und Vermögensschäden sein.

Wohngebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung sichert das Gebäude und alle fest verbauten Gebäudeteile (z.B. auch Türen, Fenster, Tapeten) vor Schäden durch Brand, Leitungswasser oder Naturgefahren (beispielsweise Sturm und Hagel) ab.
Werden allerdings bei einem Brand oder durch einen Leitungswasserschaden Möbel oder Hausrat der Mieter beschädigt, kommt die Wohngebäudeversicherung hierfür nicht auf. Diese Schäden können nur durch eine private Hausratversicherung (des Mieters) abgedeckt werden. Dies gilt auch für Sachen in gemeinschaftlich genutzten Räumen (Waschküche, Keller, Tiefgarage o.ä.).
Bei Schäden für die der Mieter verantwortlich ist, springt die private Haftpflichtversicherung (des Mieters ein).

Versicherungen des Mieters

Private Haftpflichtversicherung
Die private Haftpflichtversicherung kommt für 3 Arten von Schäden auf: Personen-, Sach-, und Vermögensschäden.
Bei Schäden, für die der Mieter verantwortlich ist, tritt die private Haftpflichtversicherung ein. Wenn z.B. die Wasch- oder Spülmaschine ausläuft und das Wasser das Gebäude und darunter liegende Wohnungen beschädigt. In diesem Fall kommt der Mieter, der den Schaden verursacht hat, für die Kosten zur Beseitigung der Schäden auf. Das kann schnell in die Zehntausende gehen. Um das zu vermeiden, bietet eine private Haftpflichtversicherung Schutz.

Private Hausratversicherung
Die private Hausratversicherung bietet Schutz gegen Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus und Naturgefahren (Sturm, Hagel und weitere Elementargefahren). Werden bei einem Brand oder Leitungswasserschaden Möbel oder Hausrat beschädigt, springt diese Versicherung ein.
Dies gilt auch für Sachen in gemeinschaftlich genutzten Räumen.

Wir mussten in den letzten Jahren leider immer wieder feststellen, dass Mieter nicht ausreichend informiert oder versichert sind.
Daher empfehlen wir den Abschluss einer privaten Haftpflicht- und Hausratversicherung.
Sie sichern damit nicht nur Ihr privates Eigentum, sondern sichern sich auch gegen Ansprüche Dritter ab.